Über uns

Mission
Die Sachverständigen des Fachkreises sind spezialisiert im Bereich gerichtlicher Kindschaftsrechtssachen, insbesondere in elterlichen Rechtsstreitigkeiten im Bezug auf Sorge- und Umgangsregelungen und in Fragen der Kindeswohlgefährdung bzw. der Erziehungsfähigkeit von Eltern!
Vision
Unsere Gutachten sind wissenschaftlich, hypothesengeleitet, zeit- und kostenökonomisch, auf objektiven Daten basierend, sowie transparent!
Wir arbeiten unabhänngig, unparteiisch, persönlich, weisungsfrei und gewissenhaft!
(BVerfG GewA 1973, 263)
Wir achten auf eine transparente und nachvollziehbare Darstellung des Untersuchungsaufbaus, der Befunde und Schlussfolgerungen
Wir berücksichtigen und beziehen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, u.a. aus der Rechtspsychologie und klinischen Psychologie ein.
Wir halten aktuelle methodische
Qualitätsstandards ein:
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Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereini-gungen, 2017)
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Mindestanforderungen für Prognose- (Boetticher et al., 2007; Kröber et al., 2019) und Schuldfähigkeitsgutachten (Boetticher et al., 2007)
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Wissenschaftliche Anforderungen an aussage-psychologische Begutachtungen (BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618(98)


Qualitätskontrolle
Wir nehmen an regelmäßigen Supervisionen und Intervisionen durch erfahrene Fachkolleg/innen sowie an rechtspsychologischen und klinisch-psychotherapeutischen Fortbildungen teil. Es erfolgt eine interne Qualitätskontrollen aller Gutachten. Wir achten auf ein fortlaufendes Monitoring wissenschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen.